Gesetzliche Gefahrensymbole & Vorschriften

Der Gesetzgeber schreibt nach den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung für viele Ätherische Öle die Anbringung von Gefahrensymbolen sowie die Aufführung der R und S Sätze vor.
Die Anbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrensymbole und R und S Sätze bedeutet nicht, dass ein damit gekennzeichnetes Ätherisches Öl generell unsicher oder gefährlich ist. Eine Gefährdung kann in der Regel nur bei unsachgemäßer Anwendung eintreten.

Weitere Sicherheitsvorschriften sind: Für Blinde muss ein tastbares Warnsymbol (Dreieck) angebracht sein. Der Verschluss muss eine Kindersicherund aufweisen.

• Die Gefahrensymole müssen eine Mindestgröße von 1x1cm haben und aussen auf dem Etikett sichtbar angebracht bzw aufgedruckt sein. Bei Ätherischen Ölen kommen folgende Symbole vor:

Gefahrensymbole


• Die R Sätze sind Hinweise auf besondere Risiken. Sie sind vom Gesetzgeber in ihrer Formulierung vorgeschrieben. Beispiele für R Sätze:
R 10 Entzündlich
R 11 Leichtentzündlich
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

• Die S Sätze sind Sicherheitsratschläge. Beispiele für S Sätze:
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 3 Kühl aufbewahren
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren